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Impressum

VME

Visuals - Mapping - Emotion

Bei Erbler MT bieten wir auch die digitale Umsetzung von Content und Videos an. Wir stellen Ihnen Live Regie für Veranstaltungen, Musikevents und vieles mehr bereit!

Dazu zählen auch Kameraübertragungen, Live Mapping oder auch Live Visuals. Wir durften schon große Festival und namhafte ACTs bespielen und in Szene setzen. Zwei kreative Köpfe kümmern sich höchstpersönlich um Ihre Anliegen, um mit Ihnen die perfekte Visualisierung Ihrer Idee zu verwirklichen.

Projektionsmapping

bezeichnet das Verfahren, mit einem Projektor beliebig strukturierte Oberflächen angepasst zu beleuchten. Bereits in der Bildebene (Abbildungsebene) des Projektors ist die individuelle Eigenheit der zu beleuchtenden Oberflächenstruktur enthalten. Die Verwendung einer passgenauen Vorlage in der Bildebene des Projektors ist die Grundvoraussetzung für ein Projektionsmapping. Die Erstellung einer solchen Vorlage kann durch Berechnung erfolgen (mit Hilfe von Fotoaufnahmen) oder durch das Nachzeichnen der Oberflächenstrukturen durch den Projektor hindurch, wofür spezielle Techniken angewandt werden. 

Ende 2018 haben wir in Pucking Kunst und Punsch" zusammen mit Kelp Medientechnik veranstaltet und dazu verschiedene Technik vom "Projektionsmapping" vorgeführt.Mit über 20.000 Lumen haben wir ein 25 x 20 Meter großes Haus bespielt. 

Motion Design

('məʊʃn-dɪˈzaɪn, dt.: „Bewegungs“-„Gestaltung“, auch Motion Graphics, Film title design oder Title sequence) ist die audiovisuelle Gestaltung von Bewegtbild durch Typografie und Grafik-Design. Meist geht es um Film-Vorspänne, Trailer oder Werbung.
Quelle: Wikipedia

3D-Grafiken, Animationen und Visualisierungen sind für einen modernen, professionellen Auftritt nicht mehr wegzudenken.
Digitale Inhalte und Präsentationen lösen mehr Emotionen aus als ihre realen Pendants und dienen somit als wertvolle Verkaufshilfen für viele Produkte. Dadurch bringen dynamische und kreativ erzeugte Videos beim Kunden positive Gefühle hervor.
Wir bei Erbler MT kümmern uns persönlich um Ihre Videoinhalte.
Von der Erstellung bis zum Feinschliff, bei uns ist Ihre Idee in guten Händen!
Let's get creative!

VME VJ TEAM

Als Visual Jockey (VJ) bezeichnet man einen Videokünstler im Kontext von Musikveranstaltungen (Partys, Konzerte usw.). Er erweitert dabei die Audioperformance (z. B. eines DJs) um eine visuelle Komponente. Er bedient sich der Computertechnik (2D-/3D-Animationen, VJ-Software usw.), analoger und digitaler Videotechnik und erzeugt seine Visuals in Echtzeit auf einem Anzeigemedium (Fernseher, Monitor, Beamer usw.).
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Visual_Jockey

 

 

Webdesign

Wir realisieren Design, Umsetzung und Verwaltung kommunikativer moderner Webseiten.
Dabei setzen wir auf intuitive Navigation und klares Design für ein Maximum an Benutzerfreundlichkeit.
Wir gestalten Ihre neue Website individuell und achten dabei darauf, sie in allen gängigen Standard Browsern und Geräten perfekt darzustellen.
Dabei legen wir ein besonderes Augenmerk auf einen sauberen Code und passen die Seite an die Anforderungen heutiger Suchmaschinen wie Google, Yahoo etc. an.
Damit Sie auch sicher und zuverlässig gefunden werden.
Auf Wunsch modernisieren wir auch bereits bestehende Webseiten.

Wir bieten:
* Layout Design
* Gestaltung von Screendesigns inklusive Entwürfen von unserem Grafiker.
* Content Management Webseite (Joomla)
* Verwalten und Editieren Sie Ihre Webseite selbst online mit unserer Homepageverwaltung (CMS).
* Suchmaschinenoptimierung / SEO.
* Professionelle Texterstellung und Revision für Webseiten und Printdokumente
* Professionelle Produktfotografie und Fotografie vor Ort durch einen Fotografen

Logo; hanslbauer

Animationen für Acts und Events

Neben der musikalischen Komponente eines Konzertes erweitern wir die Show auch um die der Visuellen.
Um dem Act einen perfekten Start in seine Show zu bieten, kreieren wir ein phänomenales Intro das sein Publikum ins Staunen versetzen wird.
Hier ein Beispiel eines Intro Videos der Band GIN SONIC, das direkt am Start der Show eingespielt wird.

Logoentwicklung

Ein Logo verkörpert also ein Unternehmen oder eine Marke. Worauf sollte der Fokus bei der Logoentwicklung gelegt werden?
Besonders wichtig ist die Einprägsamkeit. Es muss einzigartig und unverwechselbar sein. Es sollte schnell verständlich sein.

Wir bieten:
* Neuerstellung eines Logo mit Signet und Schrift:
* Gestaltung eines völlig neuen Logos mit Schrift-, Bild- und Illustrations-Elementen mit 3 verschiedenen Entwürfen und weiteren Modifikationen und Revisionen bis zur * Finalisierung.
* Redesign/ Auffrischung Ihres bestehenden Logos:
* Facelift und Modernisierung eines veralteten Logos inkl. Schriftart und Satz in einem ähnlichen Look & Feel inkl. Auswahlvarianten und Revisionen.
* Nachvektorisierung von bestehenden Logos: von Visitenkarte, Scan, Druck oder Foto in eine skalierbare und offsetdruckfähige Datei im Format PDF, EPS und SVG

Was erhalte ich?
* Direkter persönlicher Kontakt zu unserem Grafiker.
* Exklusives Logodesign
* Das finale Logo in verschiedenen Größen und Formaten (jpg/png).
* Die verlustfrei skalierbare Original-Druckdatei (eps/pdf/svg).
* Die unbegrenzten Nutzungsrechte für das finale Logodesign.

Animationen für Sport

Bandenwerbung wird als ein klassisches Element des Sportsponsorings aufgefasst und gehört aus Marketingsicht zur Kommunikationspolitik des werbenden Unternehmens. Nach der Trikotwerbung gehört die Bandenwerbung zu den bekanntesten und wichtigsten Formen des Sportsponsorings und stellt eine der wichtigsten Formen in der Kategorie Präsenz im Vorfeld und Umfeld von Sportveranstaltungen dar. Insbesondere durch Bandenwerbung können auch regionalwirtschaftliche Effekte erzielt werden.

Die Vermarktung von Bandenwerbung wird unterschiedlich gehandhabt; Vereine lassen diese sowohl durch Sportvermarktungs-Agenturen als auch in Eigenregie vermarkten.
ERBLER MT erstellt Ihnen auf Wunsch pfiffige Animationen für Ihre Sponsoren oder Marke, die Sie dann auf der LED-Bande oder der LED-Videowand zeigen können. Sehr gerne zeigen wir Ihnen dazu passende Beispiele. 
Wir haben Erfahrung von mehr als 250 Sportveranstaltungen und vielen Animationen.

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Ledtechnik

Jan Schütz; Jürgen Erbler

LED BY ERBLER MT

In jeder beliebigen Größe, Form und Position eröffnen unsere überlebensgroßen Videowalls dem Betrachter ein Optimum an Qualität. Wir vermieten und verkaufen LED Videowände und LED Banden im Rundum-Sorglos-Paket. Auf- und Abbau, technische Betreuung sowie Transport sind in unserem Angebot enthalten. So bleibt Ihnen Zeit für andere wichtige Dinge! Unsere hochwertigen Indoor und Outdoor LED Wände sind hochauflösend und tageslichttauglich. Ganz gleich, ob Sie eine Sportveranstaltung, ein Public-Viewing, ein Konzert oder eine Präsentation planen, wir bringen Ihre Message groß raus!

logo Erbler MT Erbler MT LED Panl

LED Wall Panele werden zum neuen Standardträger in Sachen In und Outdoor Video-Display.
Ihre hellen Bildanzeigen und ihre Benutzerfreundlichkeit machen sie zu einer attraktiven Option für viele verschiedene Umgebungen: Werbetafeln und andere Werbung, Bühnenshows, Innenanzeigen, Präsentationen und vieles mehr.

Ledwall Claire RX Erbler MT

Claire RX

Indoor

Panel Size (mm)  - 500 x 500
Pixel Pitch (mm) - 2.8
Brightness (nits/m²) 1000
LED Type - SMD 2020 Black Pixel
Cabinet Weight(kg) - 7,8 kg

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Ledwall Ryan Erbler MT

Ryan

Outdoor

Panel Size (mm)  - 500 x 500
Pixel Pitch (mm) - 5,8
Brightness (nits/m²) 4500
LED Type - SMD 2727
Cabinet Weight(kg) - 8,5

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Ledwall Emma Erbler MT

Emma

Outdoor

Panel Size (mm)  - 1000 x 500
Pixel Pitch (mm) - 6,2
Brightness (nits/m²) 6000
LED Type - SMD 3535
Cabinet Weight(kg) - 16

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Ledwal Debra Erbler MT

Debra

Sport Led

Panel Size (mm)  - 898 x 1280
Pixel Pitch (mm) - 8
Brightness (nits/m²) 8000+
LED Type - SMD 3535
Cabinet Weight(kg) - 32

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Business / Messen

Sie planen eine Präsentation, Firmenfeier oder ein großes Firmenevent?

Wie bieten Ihnen unsere LED Wall im Komplettpaket, so dass eine reibungslose Präsentation Ihre letzte Sorge sein muss. Dort wo Kunden oder das Publikum Informationen sowohl aus nächster Nähe als auch aus größerer Entfernung lesen können müssen, profitieren dank der hohen Pixeldichte unserer Displays auch kleinere Veranstaltungsorte von den Vorteilen unserer LED Walls.

Für Bühnen

Live Musik kommt schon lange nicht mehr alleine angetanzt!


Die visuelle Komponente in Live Shows wird immer mehr geschätzt und entdeckt. So kann sich eine LED Wall, die optimal auf die Musikverhältnisse angepasst ist, zu einem außergewöhnlichen Augenschmaus entwickeln. Wo Projektoren durch starkes Bühnenlicht ihre Wirkung verlieren, setzen sich unsere extra hellen LED Walls erst recht in Szene.

Upper Austria Ladies Led

Für Sport

LED Banden feiern ihren Siegeszug durch ganz Europa!

Man sieht sie sowohl bei Fußball, Tennis, Basketball als auch bei American Football. Mit mehr als 250 gemeisterten Sportveranstaltungen können wir auf einen großen Erfahrungsschatz zurückgreifen. Planen Sie eine LED Wall, auf der Werbevideos oder Spielstände zu sehen sein sollen, oder vielleicht sogar LED Banden die direkt am Spielfeldrand platziert ihre Wirkung entfalten sollen? Dann sind Sie bei uns bestens beraten. Spiel, Satz & Sieg für Sie!

Für Public Viewing

Sie wollen ein Massenspektakel für Sportbegeisterte erzeugen?


Dann sind Sie mit unserer LED Wall an der richtigen Adresse. Unsere Outdoor LED Walls bieten perfekte Helligkeit und Kontrast bei jeder Witterung. Egal ob bei 40 Grad und direkter Sonneneinstrahlung im Hochsommer oder feuchten Gegebenheiten wie Regen und Kälte. Unsere LED Wall hält garantiert allem stand!

Mehr Infos

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Impressum

Letzte Aktualisierung: November 2024

JÜRGEN HANS ERBLER
PAUL-HAHN-STRASSE 49A
A 4614 MARCHTRENK
TELEFON: +43(0)660/4999775
MAIL: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Gründungsjahr: 2010
Behörde gem. ECG: Bezirkshauptmannschaft Wels-Land
Rechtsform: Einzelunternehmer
Gewerberegister Nr. 410/26603
UID-Nummer: ATU65898503
EORI-Nummer: ATEOS1000075234
Mitglied der jungen Wirtschaft
 
 
Webmaster
Erbler MT
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber: Jürgen Hans Erbler
Firmensitz: Marchtrenk
Bankverbindung
Bankinstitut: Raiffeisenbank Weißkirchen a.d. Traun
Kontonummer: 00000038372
BIC: RZOOAT2L741
IBAN: AT43 3474 1000 0003 8372

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Erbler MT Logo White 10 Jahre

Ihr Auftritt der Superlative!

In jeder beliebigen Größe, Form und Position eröffnen unsere überlebensgroßen Videowalls dem Betrachter ein Optimum an Qualität.Wir vermieten und verkaufen LED Videowände und LED Banden im Rundum-Sorglos-Paket. Auf- und Abbau, technische Betreuung sowie Transport sind in unserem Angebot enthalten. So bleibt Ihnen Zeit für andere wichtige Dinge! Unsere hochwertigen Indoor und Outdoor LED Wände sind hochauflösend und tageslichttauglich. Ganz gleich, ob Sie eine Sportveranstaltung, ein Public-Viewing, ein Konzert oder eine Präsentation planen, wir bringen Ihre Message groß raus!

Erbler MT LED Panl

LED Wall Panele werden zum neuen Standardträger in Sachen In und Outdoor Video-Display.
Ihre hellen Bildanzeigen und ihre Benutzerfreundlichkeit machen sie zu einer attraktiven Option für viele verschiedene Umgebungen: Werbetafeln und andere Werbung, Bühnenshows, Innenanzeigen, Präsentationen und vieles mehr.

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Meilensteine

  • 2010

    2010

    Gründung Einzelunternehmen Erbler IT

    Led Operator bei Sport Veranstaltung für die Firma SPI 2.0

    Highlights: 
    UEFA Europa League in Bratislava 
    American Football WM 2011
    IFFT World Tour 2013
    Basketball Liga
    Blau Weiß Linz 
    Rz Pelletc Wac 

  • 2013

    2013

    Vermietung von Led Walls bei Musikveranstaltungen zusammen
    mit ungarischem Partner Pontos IDÖ 2000 Kft.

    Beendigung der Kooperation mit SPI 2.0.
    In drei Jahren haben wir ca. 250 Sportveranstaltungen abgewickelt.

    Highlights:
    Contact Festival (München, DE)
    Echelon Festival (Bad Aibling, DE)
    Prater Festival (Wien, AUT)
    Kronehit: Felix Jahn (Wien, AUT)

  • 2015

    2015

    Einführung der Marke V-M-E (Liveregie & Visual Team)

    Kauf der ersten LED Wall 15m² Outdoor „Emma“

    Kooperation mit dem Musical Frühling Gmunden. 


  • 2016

    2016

    Beschäftigung eines Grafik & Kommunikationsdesigners

    Kauf der zweiten LED Wall 40m² Outdoor „Ryan“

    Neuer Unternehmensstandort in Pucking

    Highlights:
    TEDx Vienna 

  • 2017

    2017

    Einführung des Bereiches Corporate Design (Logo Entwicklung, Webdesign)

    Umbenennung der Firma von Erbler IT zu Erbler MT

    Vermietung von LED Walls bei Business Events

     

  • 2018

    2018

    Vermietung von LED Walls bei Messen.

    Erste 3D Mapping Show

  • 2021

    2021

    Katharina Planner und Jürgen Erbler gründen die VAME OG 

    Unser Dienstleistungsbereich VME wird zu VAME! Besuchen SIe uns auf unserer neuen Seite www.vame.at

  • #BUSINESS #RYAN #17 #18 #19 #VOLKSTHEATER #WIEN
    TEDX VIENNA

    #BUSINESS #RYAN #17 #18 #19 #VOLKSTHEATER #WIEN

  • #BUSINESS #LEDWALL #4,2PIXELPITCH #16 #LEONDING
    25 JAHRE FITNESS COMPANY

    #BUSINESS #LEDWALL #4,2PIXELPITCH #16 #LEONDING

  • #BUSINESS #RYAN #MAPPING #CONTENT #17 #18 #20 #ARKADENHOF #LINZ
    SPARKASSE SOMMERFEST

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  • #BUSINESS #RYAN #REGIE #CONTENT #SINCE2015 #MAUTHAUSEN
    KZ BEFREIUNGSFEIER

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  • #MESSE #RYAN #HONDA #YAMAHA #16 #DESIGNCENTER #LINZ
    MOTORRAD MESSE

    #MESSE #RYAN #HONDA #YAMAHA #16 #DESIGNCENTER #LINZ

  • #MESSE #RYAN #LINDNER #18 #BERN #CH
    MESSE AGRAMA

    #MESSE #RYAN #LINDNER #18 #BERN #CH

  • CONTACT FESTIVAL

    #MUSIC #RYAN #VME #CONTENT #16 #MÜNCHEN #DE

  • #MUSIC #RYAN #VME #CONTENT #16 #BADAIBLING #DE
    ECHELON FESTIVAL

    #MUSIC #RYAN #VME #CONTENT #16 #BADAIBLING #DE

  • #MUSIC #RYAN #VME # 2STAGE #16 #PRATER #WIEN
    PRATER FESTIVAL

    #MUSIC #RYAN #VME # 2STAGE #16 #PRATER #WIEN

  • #MUSIC #RYAN #CONTENT #VME #17 #19 #WELS
    MUSIKFESTIWELS

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  • #MUSIC #RYAN #VME #CONTENT #16 #HARDEGG
    KRONEHIT „FELIX JAHN“

    #MUSIC #RYAN #VME #CONTENT #16 #HARDEGG

  • #MUSICAL #MAPPING #CONTENT #16 #GMUNDEN
    MUSICAL „DER GEHEIME GARTEN“

    #MUSICAL #MAPPING #CONTENT #16 #GMUNDEN

  • #MUSICAL #RYAN #MAPPING #CONTENT #17 #GMUNDEN
    MUSICAL „SOFIES WELT“

    #MUSICAL #RYAN #MAPPING #CONTENT #17 #GMUNDEN

  • #SPORT #RYAN #VME #16 #17 #18 #19 #ST.ANTON
    DER WEISSE RAUSCH

    #SPORT #RYAN #VME #16 #17 #18 #19 #ST.ANTON

  • #SPORT #RYAN #BIGWALL #TIPSARENA #LINZ
    TENNIS LADIES

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  • #SPORT #RYAN #EMMA #16 #LINZ #LEONDING #INNSBRUCK #RIED #STRABAG
    FIFA EM 2016

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  • #SPORT #RYAN #18 #19 #STEYR
    BMD BEACHVOLLEYBALLSHOW

    #SPORT #RYAN #18 #19 #STEYR

Jürgen Erbler; Erbler MT

Jürgen Erbler

CEO & Founder

48.1881,14.1340

Paul-Hahn-Straße 49a, 4614 Marchtrenk

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AGB

Allgemeine Mietbedingungen Erbler MT


1. Allgemeines
a) Die folgenden Allgemeinen Mietbedingungen sind Bestandteil sämtlicher unserer Mietangebote und Mietverträge und finden auch für alle künftigen Mietverträge mit uns Anwendung. Soweit in Zusammenhang mit einem Mietvertrag und seiner Durchführung Lieferungen und Leistungen erbracht werden, gelten hierfür zusätzlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
b) Von diesen allgemeinen Mietbedingungen abweichende Vereinbarungen, insbesondere, wenn diese durch unsere Angestellten oder Vertreter getroffen werden, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Mieters wird ausdrücklich und für jeden Fall widersprochen.
c) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Mietvertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Überlassung des Mietgegenstandes zustande.
 
2. Mietgegenstand
Gegenstand des Mietvertrages sind die in unserer Auftragsbestätigung aufgeführten Geräte. Wir behalten uns das Recht vor, die dort genannten durch funktionsgleiche andere Geräte zu ersetzen.
 
3. Mietzeit, Mietzins, Termine, Höhere Gewalt
a) Die Mietzeit beginnt und endet zu den jeweils in den Mietaufträgen angegebenen Zeitpunkten. Ist ein Beginn der Mietzeit nicht ausdrücklich angegeben, beginnt die Mietzeit mit dem Eintreffen des Gegenstandes bei dem Mieter.
b) Der zu zahlende Mietzins ist im Mietauftrag angegeben. Sollte ein Mietzins darin nicht enthalten sein, so gilt der üblicherweise für das vermietete Gerät von uns berechnete Mietzins.
c) Geraten wir mit der rechtzeitigen Anlieferung des vermieteten Gerätes in Verzug, hat uns der Mieter eine angemessene Nachfrist zu setzten.
d) Krieg, Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand - auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäfts auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen - sowie alle Fälle höherer Gewalt, auch bei unseren Lieferanten, befreien uns für die Dauer der Störung und im Unfang ihrer Auswirkung von der Verpflichtung aus dem Mietvertrag. Solchen Ereignisse berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne das der Mieter ein Recht auf Schadensersatz hat.
 
4. Versand, Verpackung, Versicherung
A] Die Versendung des Mietgegenstandes erfolgt nur in Standard-Verpackungen. Die Gefahr geht auf den Mieter mit Übergabe an das Transportunternehmen über. Dies gilt auch bei Wahl des Transportmittels und des Transportunternehmens durch uns, sowie auch dann, wenn wir ausnahmsweise die Transportkosten tragen.
b) Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Mieter unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Frist geltend zu machen.
 
5. Zahlung des Mietzinses
a) Falls der Mietzins nach dem Mietauftrag in einer einzigen Zahlung zu entrichten ist, ist dieser sofort nach  Rechnungsstellung zu zahlen, soweit der Mietzins nach Monaten berechnet wird, ist er monatlich im voraus zu entrichten.
b) Zur Entgegennahme von Schecks oder Wechseln sind wir nicht verpflichtet, die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt lediglich erfüllungshalber.
c) Kommt der Mieter mit einer ihm obliegenden Zahlung in Verzug, sind wir ungeachtet der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
d) Die Aufrechnung mit anderen als unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen, sowie die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten gegen unsere Mietzinsforderung bedürfen unserer Zustimmung.
e) Bei Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Mieters, insbesondere bei Zahlungsrückstand, können wir vorbehaltlich weitergehender Ansprüche Sicherheiten verlagen, sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen.
 
6. Gewährleistung, Schadensersatz
a) Bei berechtigten Beanstandungen wegen Mängeln der Mietsache werden wir nach unserer Wahl den Mangel beheben, die mangelhafte Mietsache durch eine mangelfreie ersetzen oder den Mieter aus dem Vertrag entlassen.
b) Wird die Mietsache auf Verlangen des Mieters untersucht und zeigt sich hierbei ein Mangel der Mietsache nicht, so hat der Mieter die uns hierdurch, sowie die durch etwaige Arbeiten an der Mietsache entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.
c) Hat der Mieter die Mietsache bearbeitet oder Veränderungen vorgenommen, ist eine Gewährleistung wegen Mangel an der Mietsache ausgeschlossen.
d) Schadensersatzansprüche des Mieters, die auf leicht fahrlässige Verletzung unserer vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen beruhen, sind ausgeschlossen.
e) Schadensersatzansprüche des Mieters wegen Verzugs oder Unmöglichkeit sind, außer im Falle groben Verschuldens der Höhe nach auf den vereinbarten Mietzins  des verzögerten oder ausgebliebenen Teils
des Mietgegenstands beschränkt.
f) Ist ein Schaden grob fahrlässig verursacht worden, so ist unsere Haftung auf den im Zeitpunkt der Pflichtverletzung als Folge vorhersehbaren Schaden begrenzt.
 
7. Gebrauch und Unterhaltung des Mietgegenstandes
Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen, insbesondere die überlassenen Gebrauchsanweisungen und Wartungs- und Pflegeempfehlungen sorgfältig zu beachten.
Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten, insbesondere hat der Mieter während der Mietzeit ausfallende Lampen auf eigene Kosten zu ersetzen.
b) Die an dem Mietgegenstand angebrachten Seriennummern, Herstellerschilder oder andere Erkennungszeichen dürfen nicht entfernt, verdeckt oder in irgendeiner Weise entstellt werden.
c) Zur Vornahme von Veränderungen, Einbauten, Anbauten u.ä. am Mietgegenstand ist der Mieter nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Der Mieter ist auf unser Verlangen verpflichtet, bei Beendigung des Mietvertrages, den früheren Zustand des Mietgegenstandes auf eigene Kosten wieder herzustellen. Machen wir bei Beendigung des Vertrages von diesem Recht keinen Gebrauch und gibt der Mieter die Mietsache in dem von ihm hergestellten Zustand zurück, so kann der Mieter Ersatz der ihm für Veränderung, Einbau, Ausbau u.ä. an der Mietsache entstanden Aufwendungen nicht verlangen..
d) Der Mieter ist dem Vermieter für alle Schäden verantwortlich, sie aus dem nicht bedingungsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen.
 
8. Untergang des Mietgegenstandes
a) Während der Dauer des Mietvertrages trägt der Mieter die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Mietgegenstandes. Derartige Ereignisse entbinden den Mieter nicht von der Einhaltung der im Mietvertrag übernommenen Verpflichtungen insbesondere zur Zahlung des Mietzinses. Der Mieter ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich von dem Eintritt eines dieser Ereignisse zu informieren.
b) Ist der Untergang oder die Verschlechterung des Mietgegenstandes vom Mieter zu vertreten, so ist der Mieter verpflichtet, nach unserer Wahl den Mietgegenstand wieder in einen vertragsgemäßen Zustand zu versetzten und an uns zu übereignen oder uns den Wert des untergegangenen oder verschlechterten Mietgegenstand zu ersetzen. Machen wir von der Wahl des Wertersatzes Gebrauch, werden wir nach Möglichkeit dem Mieter einen gleichwertigen Mietgegenstand zur Fortsetzung es Mietverhältnisses überlassen.
c) Der Mieter tritt bereits jetzt künftige Ansprüche auf Versicherungsleistungen, die ihm aus abgeschlossenen Versicherungen in dem Falle zustehen, das der Mietgegenstand aus vom Mieter zu vertretenden Gründen untergeht oder sich verschlechtert, an uns ab.
 
9. Rechte Dritter
a) Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand von sämtlichen eventuell von Dritten im Bezug auf den Mietgegenstand geltend gemachten Rechten freizuhalten. Werden derartige Rechte geltend gemacht, hat der Mieter uns hiervon unverzüglich schriftlich unter Beifügung der notwendigen Unterlagen Mitteilung zu machen.
b) Sämtliche Kosten für die Abwehr der Geltendmachung von Rechten Dritter trägt der Mieter.
 
10. Rückgabe des Mietgegenstandes
a) Nach Beendigung der Mietzeit hat der Mieter den Mietgegenstand auf seine Kosten und Gefahr unverzüglich in ordnungsgemäßer Weise an uns zurückzusenden.
b) Wird der Mietgegenstand vom Mieter verspätet zurückgegeben, so hat der Mieter unbeschadet der weiteren Verpflichtung zum Schadensersatz zumindest den vereinbarten Mietzins bis zur Rückgabe der Mietsache zu entrichten.
c) Wird der Mietgegenstand in nicht ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben, so hat der Mieter den uns daraus entstehenden Schaden zu ersetzen, insbesondere für die Dauer  einer eventuellen Instandsetzung den vereinbarten Mietzins zu entrichten.
 
11. Rücktritt des Mieters
a) Tritt der Mieter, gleich aus welchem Grund, vom Mietvertrag zurück, muss die Rücktrittserklärung spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Miettermin beim Vermieter eingegangen sein.
b) Erfolgt der Rücktritt später, ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter jeden in Anspruch genommenen Miettag voll, und für restlich offenstehende Miettage ohne Nachweis eines Schadens 50% des vereinbarten Mietpreises zu bezahlen, es sei denn, der Vermieterbefindet sich im Lieferverzug.
 
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Unwirksamkeit
a) Erfüllungs- und Zahlungsort für sämtliche Streitigkeiten aus dem Mietvertrag ist Linz
b) Ist der Mieter Vollkaufmann, so ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Mietvertrag, auch aus dessen Gültigkeit Willich oder nach unserer Wahl der allgemeine Gerichtsstand des Mieters.
c) Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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